Behindertengleichstellungsgesetz
Die übergeordnete Rechtsgrundlage. §12a–§12d BGG verankert die Pflicht zur barrierefreien Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes.

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Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland zur digitalen Barrierefreiheit. Ab dem 28. Juni 2025 erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) diese Pflicht auf weite Teile der Privatwirtschaft. Wir erklären, was Sie wissen müssen.
Vier Wege, um in das Thema einzusteigen – wählen Sie das, was zu Ihrer Situation passt.
Vollständige Erklärung der Verordnung, ihrer Anlagen und ihrer Reichweite.
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WeiterlesenWarum Barrierefreiheit?
Sie alle haben einen rechtlich verankerten Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten. Die Bundesrepublik hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet, Barrierefreiheit aktiv herzustellen. Die BITV 2.0 ist die zentrale technische Konkretisierung dieser Verpflichtung für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt, gelten ab dem 28. Juni 2025 vergleichbare Pflichten auch für viele privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen – darunter E-Commerce, Online-Banking, E-Books und Personenbeförderung.

Rechtlicher Rahmen
Die übergeordnete Rechtsgrundlage. §12a–§12d BGG verankert die Pflicht zur barrierefreien Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes.
Konkretisiert §12d BGG. Verlangt Konformität mit EN 301 549, regelt Leichte Sprache, DGS und die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Verpflichtet erstmals weite Teile der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit.

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